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Kraftstoffverbrauch/CO²-Emissionen:
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurück gerechnet. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
2) Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert.Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 - S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
3) Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit "Innovationsprämie": 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit "Innovationsprämie": 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit "Innovationsprämie": 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit "Innovationsprämie": 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der "Innovationsprämie" wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
BMW iX*: Stromverbrauch (NEFZ) in kWh/100 km: unter 21.
* Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.
BMW iX3: Stromverbrauch in kWh/100 km: 17,8-17,5 (NEFZ) / 19,0-18,6 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 450-458
BMW i3 (120 Ah) mit reinem Elektroantrieb BMW eDrive: Stromverbrauch in kWh/100 km: 13,1 (NEFZ) / 16,3-15,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 285-307
BMW i3s (120 Ah) mit reinem Elektroantrieb BMW eDrive: Stromverbrauch in kWh/100 km: 14,6-14,0 (NEFZ) / 16,6-16,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 278-283
BMW 225xe Active Tourer: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 1,8; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 41; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 13,5
BMW 330e Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 1,8-1,5; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 41-35; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 14,8-13,9
BMW 330e xDrive Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,0-1,7; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 45-40; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 15,9-15,2
BMW 330e Touring: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 1,9-1,7; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 44-38; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 15,6-14,5
BMW 330e xDrive Touring: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,2-1,9; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 49-43; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 15,8-14,7
BMW 530e Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 1,9-1,7; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 43-39; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 14,9-13,8
BMW 530e xDrive Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,1-2,0; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 49-46; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 16,5-15,9
BMW 545e xDrive Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,3-2,2; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 53-49; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 16,3-15,8
BMW 530e Touring: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,0-1,8; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 46-42; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 16,1-15,4
BMW 530e xDrive Touring: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,4-2,2; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 54-50; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 16,7-16,1
BMW 745e Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,2-2,1; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 50-49; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 16,6-16,3
BMW 745Le Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,2; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 51-49; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 17,6-16,9
BMW 745Le xDrive Limousine: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,5-2,4; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 58-55; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 17,9-17,8
BMW X1 xDrive25e: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 1,9; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 43; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 13,8
BMW X2 xDrive25e: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 1,9; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 43; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 13,7
BMW X3 xDrive30e: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,4-2,1; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 54-48; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 16,9-16,3
BMW X5 xDrive45e: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (gewichtet kombiniert): 2,1-1,6; CO2-Emissionen in g/km (gewichtet kombiniert): 47-37; Stromverbrauch in kWh/100 km (gewichtet kombiniert): 25,2-23,5
BMW X5 xDrive30d: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 6,2-5,7; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 164-150BMW X5 xDrive40d: Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 6,4-5,9; CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 167-154
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.